
Angebote zur Entlastung im Alltag nach § 45a, Abs. 1 SGB XI
Alle Pflegebedürftigen Versicherten ab dem Pflegegrad 0 können pro Monat über einen Entlastungsbetrag von 131,00 Euro (Stand 30.6.2025) verfügen. Der Entlastungsbetrag kann angespart werden und verfällt erst am 30. Juni des Folgejahres. Der Entlastungsbetrag kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Dieser Betrag ist eine Sachleistung und kann nur von zugelassenen Leistungserbringern ausgeführt werden.
Wir sind anerkannter Leistungserbringer für alle gesetzlichen Pflegekassen.
Nicht nur ältere Menschen sind von einem Pflegegrad betroffen, auch viele junge Menschen und Kinder. Wirbelwind ist mit langjährigen Erfahrungen spezialisiert, Familien im Haushalt zu unterstützten.
- Wirbelwind betreut die pflegebedürftige Kundschaft in einem fest vereinbarten Turnus, an gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit.
- Es wird eine konstante Mitarbeiterin eingeteilt, nur bei urlaubs- und krankheitsbedingten Ausfall wird eine Vertretung disponiert.
- Individuell werden in einem Erstgespräch die gewünschten Leistungen mit der betroffenen Person oder den Angehörigen abgestimmt.
Leistungsinhalte sind z.B.:
- übliche hauswirtschaftliche Reinigungsarbeiten
- Wäsche & auch Betten beziehen
- Blumenpflege
- Erledigung des Einkaufs
- Nahrungszubereitung
Wir entlasten unsere Kundschaft,
indem wir die monatlichen Leistungsabrechnungen mittels einer Abtretungserklärung des Pflegebedürftigen direkt mit der Pflegekasse vornehmen. Somit werden den pflegebedürftigen Personen noch zusätzliche Aufwendungen abgenommen. Darüber hinaus entfällt dadurch für die betroffene Person eine zusätzliche finanzielle Belastung durch eine Vorfinanzierung.
Wir leisten eine professionelle Abwicklung der bürokratischen Prozesse.
Wirbelwind pflegt für Sie eine monatlich aktuelle Übersicht der bereits in Anspruch genommenen Leistungen und kann Ihnen das noch verfügbare Budget für Ihren Leistungsanspruch auf Anfrage mitteilen. So kann vermieden werden, dass für Sie finanzielle Herausforderungen entstehen. Wenn eine Überschreitung des zustehenden Leistungsanspruches entsteht, werden diese privat in Rechnung gestellt.