Hilfe, wo Hilfe gebraucht wird

Bei gesundheitlichen Problemen jeglicher Art, durch die ein Elternteil den Haushalt nicht mehr führen kann, kann bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragt werden. Versicherte können einen Antrag stellen, wenn es beispielsweise eine Mehrlingsgeburt gab, Schwangerschaft oder Wochenbett problematisch verlaufen. Auch aufgrund eines Unfall oder einer, auch psychischen, Krankheit, die die Weiterführung des Haushalts unmöglich macht, ist ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse zu empfehlen. Voraussetzungen sind aber zugleich auch, dass der Antragsteller niemanden hat, der für ihn einspringen und den Haushalt weiterführen kann und das ein Kind im Haushalt lebt. Bei einer Schwangerschaft oder Entbindung gilt die letzte Voraussetzung nicht.

Eine entsprechende Diagnose vom behandelnden Arzt vorausgesetzt, bewilligt die Krankenkasse die Haushaltshilfe auf bestimmte Zeit. Soweit medizinisch erforderlich, kann diese Unterstützung von zwei Wochen bis zu mehreren Monaten bewilligt werden. Dies erfolgt nach vorheriger Prüfung der weiteren Notwendigkeit durch die Krankenversicherung.

Eine Haushaltshilfe übernimmt Arbeiten, die alltäglich anfallen, wie Einkaufen, Saubermachen, Essen bereiten, Kinderbetreuung oder mal ein Päckchen von der Post holen. Für lang aufgestaute Arbeiten ist sie nicht zuständig.

Für die Arbeiten,welche nicht Inhalt der Haushaltshilfe sind, stehen unsere professionellen Hauswirtschafterin zur Verfügung, die dann privat finanziert werden. Diese übernehmen – in Absprache mit dem Kunden und nach einem festen Turnus - alle hauswirtschaftlichen Aufgaben, die Sie als Kunde wünschen.