Pflegekasse: Niedrigschwellige Betreuungs- & Entlastungsangebotenach § 45a, Abs. 1 SGB XI nach § 45a, Abs. 1 SGB XI

Wir sind anerkannter Leistungserbringer für alle gesetzlichen Pflegekassen.

Seit  2017 können alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 pro Monat zusätzlich über einen Betrag von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verfügen. Diese Leistungen können nur Unternehmen mit der entsprechenden Zulassung ausführen.

Nicht nur ältere Menschen sind von einem Pfleggrad betroffen, auch viele junge Menschen und pflegebedürftige Kinder.

Wirbelwind ist mit langjährigen Erfahrungen spezialisiert, Familien im Haushalt zu unterstützten.

  • Wirbelwind betreut die pflegebedürftige Kundschaft in einem fest vereinbarten Turnus, an gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit.
  • Es wird eine hauptamtliche Mitarbeiterin eingeteilt, nur bei urlaubs- und krankheitsbedingten Ausfall wird eine Vertretung disponiert.
  • Individuell werden in einem Erstgespräch die gewünschten Leistungen mit der Person oder den Angehörigen abgestimmt.

Leistungsinhalte sind z.B.:

  • übliche hauswirtschaftliche Reinigungsarbeiten
  • Wäschepflege
  • Blumenpflege
  • Erledigung des Einkaufs
  • Korrespondenz mit öffentlichen Stellen, Versicherungen / Banken
  • Unterstützung im Umgang mit allgemeinen pflegebedingten Alltagsanforderungen
  • Vermeidung sozialer Isolation
  • Abbau von Überforderung
  • Aufrechterhaltung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit
  • Nahrungszubereitung

Wir entlasten unsere Kundschaft, indem die monatlichen Leistungsabrechnungen mittels einer Abtretungserklärung des Pflegebedürftigen direkt an die Pflegekasse abgerechnet werden. Somit werden den pflegebedürftigen Personen noch zusätzliche, erhebliche Aufwendungen abgenommen. Darüber hinaus entfällt dadurch der Person eine zusätzliche finanzielle Belastung der Vorfinanzierung

Wir leisten eine professionelle Abwicklung der bürokratischen Prozesse.

Wirbelwind pflegt für Sie eine monatlich aktuelle Übersicht der bereits in Anspruch genommenen Leistungen und kann Ihnen das noch aktuell verfügbare Budget für Ihren Leistungsanspruch mitteilen.

So kann vermieden werden, Dass Sie bzw. die Angehörigen in finanzielle Probleme gerät, da bei Überschreitung des zustehenden Leistungsanspruches, die ausgeführten Leistungen automatisch in die privatrechtliche Leistung – und somit die Bezahlung  - übergeht.